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Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

GEIG-ready?

Die smarte Vorbereitung Ihrer Ladeinfrastruktur mit flexibler Nachrüstbarkeit von RZB ENERGY!

In der heutigen Zeit ist es entscheidend, dass Unternehmen und Städte proaktiv auf die Anforderungender Zukunft reagieren. Mit unserem innovativen System von Leerrohren, die bereitsfür die Aufnahme von Ladetechnologie vorbereitetsind, setzen Sie einen wichtigen Schritt in Richtung einernachhaltigen und zukunftssicheren Infrastruktur.

Als Eigentümer von Immobilien profitieren Sie von der Flexibilität, die dieses Konzept bietet. Sie schaffen nicht nur eine ansprechende und funktionale Umgebung, sondern erfüllen auch die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Indem Sie die Infrastruktur bereits jetzt vorbereiten, sind Sie bestens gerüstet, um auf die steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur zu reagieren, wenn diese zukünftig erforderlich wird.

 

Mit RZB ENERGY setzen Sie auf eine nachhaltige & flexibel nachrüstbare Ladeinfrastruktur:

Jetzt Pollerleuchte installieren: Später Ladetechnik bedarfsgerecht nachrüsten.

Kein doppelter Aufwand! Durchdachte Planung vermeidet erneute Erdarbeiten.

Planbares Licht: Poller mit Lichtaufsatz sorgen schon jetzt für Beleuchtung.

Modulare Nachrüstung: Sobald der Bedarf steigt, wird einfach die Ladetechnik ergänzt.

 

Nachrüstsysteme entdecken!


Was ist GEIG?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz: GEIG), seit dem 25. März 2021 in Kraft, regelt den Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität. Es setzt die EU-Richtlinie 2018/844 in deutsches Recht um und betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Ziel ist es, die Errichtung von Ladepunkten und der notwendigen Infrastruktur zu beschleunigen, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen auszubauen und zu unterstützen.

In Abhängigkeit von der Anzahl an Parkplätzen gilt:

Für Wohngebäude:
Neubauten und größere Renovierungen: Jeder Stellplatz muss für zukünftige Ladepunkte vorbereitet sein.

WohngebäudeStellplätzeLadepunktLeitungsinfrastruktur
Neubauten> 5jeder Stellplatz
Renovierungen*> 10jeder Stellplatz

 

Für Nichtwohngebäude:
Neubauten: Jeder dritte Stellplatz muss mit Ladeinfrastruktur vorgerüstet werden, mindestens ein Ladepunkt ist
Pflicht. Renovierungen: Jeder fünfte Stellplatz muss vorgerüstet werden, mindestens ein Ladepunkt ist Pflicht.

NichtwohngebäudeStellplätzeLadepunktLeitungsinfrastruktur
Neubauten> 6≥ 1jeder 3. Stellplatz
Renovierungen*> 10≥ 1jeder 5. Stellplatz

 

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen:
Seit 01. Januar 2025 ist mindestens ein Ladepunkt Pflicht!

NichtwohngebäudeStellplätzeLadepunktLeitungsinfrastruktur
Bestand> 20≥ 1
Renovierungen*> 10≥ 1jeder 5. Stellplatz

* Eine Renovierung wird definiert, wenn mindestens 25% der Gebäudehülle betroffen sind.

In Umsetzung: Ab 2027 müssen bei Neubauten und größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen mindestens zwei Ladepunkte installiert und mindestens jeder zweite Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.

GEIG-ready mit dem Nachrüstsystem von RZB ENERGY

Unser flexibles Nachrüstsystem ist bereits für die Aufnahme von Ladetechnologie vorbereitet. Jetzt Poller(leuchte) installieren – später Ladetechnik nachrüsten.

Durch die einmalige Planung und Installation schaffen Sie so eine zukunftssichere Basis, die es ermöglicht, flexibel auf die steigende Nachfrage zu reagieren. Einfach perfekt, um dem wachsenden Bedarf an Ladeinfrastruktur schrittweise gerecht zu werden.

Die Leitungsinfrastruktur schafft die Grundlage. z. B. durch Leerrohre und Platz für Zähler, und ermöglicht so die Verlegung der notwendigen Elektro- und Datenleitungen. Darauf aufbauend beinhaltet die Ladeinfrastruktur alle elektrotechnischen Verbindungen für Installation, Betrieb und Steuerung von Ladepunkten bzw. Ladeparks und das Lademanagement. Die Leitungsinfrastruktur schafft somit die Basis im und am Gebäude, während die Ladeinfrastruktur die konkrete Ladelösung darstellt.

Um die Einhaltung des GEIG sicherzustellen, führen die zuständigen Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie weitere Verwaltungsbehörden wie die Bezirksregierungen Kontrollen durch. Insbesondere in Bauanträgen, Dokumentationen und dazugehörigen Nachweisen müssen die Anforderungen des GEIG berücksichtigt werden.

Werden die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Ein Ladeverbund besteht aus mehreren Ladesäulen, von welchen eine die Hauptsteuerung darstellt und bestimmte Signale und Befehle an die untergeordneten Ladesäulen weitergibt und auch Funktionen für diese übernimmt. Die übergeordnete Ladesäule wird auch als Master, die Untergeordneten als Slave bezeichnet.

Im Master-Slave-Ladeverbund von RZB ENERGY wird nur eine Master-Ladesäule mit Display benötigt, über welche dann insgesamt bis zu 12 Ladepunkte im Verbund gesteuert werden können, was Kosteneinsparungen für Kunden bedeutet.